AGB´s
(Allgemeine Geschäftsbedingungen) |
Unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart ist, für alle Angebote, Aufträge,
Miet und Wartungsverträge, die wir (HGP-Bürotechnik) an
Auftraggeber (Kunde) leisten.
Sie gelten gleichfalls für zukünftige Geschäftsbeziehungen,
auch wenn Sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Abweichenden oder entgegenstehenden Bestimmungen des Kunden wird
hiermit ausdrücklich widersprochen.
§1.
Vertragsabschluß, Bindungsfrist
Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen des Kunden gelten
erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt
oder ausgeliefert sind. Abgabe von Waren auf Lieferschein sind nur
dann möglich, wenn Sie eine eingetragene Kundennummer haben
und in der Vergangenheit nicht in Zahlungsrückstand geraten
sind. Erstbestellungen werden nur gegen Vorkasse, Barzahlung oder
Nachnahme geliefert.
§2.
Preise, Zahlungsbedingungen
Preise verstehen sich ab Lager HGP-Bürotechnik 35066 Frankenberg/Eder,
ausschließlich Verpackung und Frachtkosten, falls nicht anders
vereinbart (Anfrage wird erbeten). Alle genannten Preise verstehen
sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Alle Rechnungen sind sofort
rein netto Kasse fällig insbesondere Reparatur und Servicerechnungen.
Abweichende Zahlungsvereinbarungen müssen vorher vereinbart
sein.
§3.
Eigentumsvorbehalt, Zahlungsverzug
Alle gelieferten Waren sowie eingebaute Teile bei Reparaturen und
Wartungen, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf
unsere Eigentumsansprüche hinweisen und uns unverzüglich
benachrichtigen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen
sind unzulässig. Gerät der Besteller mit einer Zahlung
in Verzug oder erhalten wir eine unbefriedigende Auskunft über
seine Bonität, so sind wir berechtigt, für laufende Aufträge
die Auftragsabwicklung einzustellen und einen Vorschuß oder
Sicherheitsleistung zu verlangen. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung
nicht innerhalb angemessener Frist nach, sind wir berechtigt den
Vertrag fristlos zu kündigen. Der Besteller hat dann die bisher
entstandenen Kosten nebst entgangenem Gewinn zu zahlen. Im Verzugsfalle
sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen
Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.
§4.
Gewährleistung und Haftung
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen Ihm zugesicherte
Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist
durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert
der Verkäufer nach seiner Wahl, unter Ausschluß sonstiger
Gewährleistungsansprüche des Käufers, Ersatz oder
bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Generell
ausgenommen von jeglichen Gewährleistungsansprüchen sind
Verbrauchsmaterialien (Trommel, Toner, Heizwalzen und Lampen) sowie
Verschleißteile. Die Nachbesserung erfolgt bei freier Anlieferung
durch den Käufer üblicherweise am Ort des Verkäufers.
Bei Nachbesserung am Ort des Käufers berechnet der Verkäufer
die entsprechende Fahrt. Die Gewährleistungsfrist beträgt
12 Monate ab Datum der Lieferung. Die Mängel sind unverzüglich,
spätestens jedoch nach 8 Tagen schriftlich anzuzeigen. Der
Kunde ist verpflichtet sein Gerät gemäß den Angaben
des Herstellers zu pflegen, zu bedienen sowie Warten zu lassen.
Innerhalb der Gewährleistungsfrist sind ausschließlich
Originalmaterialien des Herstellers zu verwenden. Bei Verstoß
gegen die Sorgfaltspflicht sowie der Verwendung von nicht Original
Verbrauchsmaterialien entfällt jeglicher Gewährleistungsanspruch!
Im übrigen sind weitere Ansprüche durch den Käufer,
insbesondere Kündigung des Vertrages, Minderung oder Schadensersatz
ausgeschlossen.
§5.
Nebenkosten, Kostenvoranschläge
Erteilt der Kunde einen Auftrag zur Reparatur, so werden Fahrtkosten
von der Geschäftsadresse des Lieferanten für Hin.- und
Rückfahrt fällig. Wird auf Wunsch des Kunden, ein Reparaturauftrag
wegen zu hoher Kosten nicht ausgeführt, so hat der Kunde die
bis dahin entstandenen Kosten zu tragen. Arbeits.- und Wegezeit
sowie Rüstzeit. Liefert der Kunde Geräte zur Überprüfung
an so werden Kosten für ein Kostenvoranschlag fällig.
Die Kosten hierfür werden nach Zeitaufwand berechnet, jedoch
mindestens € 7,50 und sind sofort zur Zahlung fällig.
Geräte die nicht repariert werden, werden nur kostenpflichtig
entsorgt.
§6.
Sonstige Vereinbarungen
Alle sonstigen Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer
bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen sind
nicht zulässig. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen
unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages
im übrigen und der übrigen Bestimmung.
§7.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz HGP-Bürotechnik Gbr in 35066 Frankenberg/Eder
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